Unsere Leistungen
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Mietkauf
Bei einem Mietkauf geht das zu finanzierende Objekt nach einem vertraglich vereinbarten Mietzeitraum mit Zahlung der letzten Rate in das juristische Eigentum des Mietkäufers über.
Die Anschaffungskosten des Objektes bei einem Mietkauf verteilen sich auf die monatlichen Raten. Die Aktivierung des Objektes erfolgt bei Ihnen. Sie als Mietkäufer werden sofort wirtschaftlicher Eigentümer.
Die Mehrwertsteuer wird für die gesamte Mietkaufforderung mit der ersten Rate der Finanzierung fällig und als Vorsteuer geltend gemacht. Häufig wird Mietkauf genutzt, um staatliche Investitionszulagen oder Fördermittel zu erhalten, die für Leasing-Investitionen ausgeschlossen sind.
Mietkauf
Vorteile von Mietkauf
- Nutzung von staatlichen Investitionszulagen oder Fördermitteln
- Mehrwertsteuer kann in voller Höhe als Vorsteuer geltend gemacht werden
- Steuerliche Abschreibung hat positive Auswirkungen auf die Steuerlast
- Direkte Überschreibung des wirtschaftlichen Eigentums
Sie haben nichts Passendes für sich gefunden? Für weitere Details, individuelle Vertragsausgestaltungen oder weitere Sondervereinbarungen, stehen Ihnen gerne unsere Expertinnen und Experten zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, oder melden Sie sich telefonisch bei uns.
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